Griechenland hat offenbar selbst die schlimmsten Schwerverbrecher laufen gelassen, als man sich sicher sein konnte, dass sie über die Balkanroute weiterlaufen würden.
Als Terroristen, Mörder und Vergewaltiger mögen die „17jährigen“ Afghanen (überproportional vorkommende) „Einzelfälle“ sein.
Was die Angaben zu ihrer Identität und ihrem Alter betrifft, sind Betrügereien die Regel.
(so sah Hussein Khavari vor 3 Jahren in Griechenland aus – auch damals war er übrigens offiziell gerade 17)
Auch die meisten anderen 17jährigen Afghanen schauen genauso wenig volljährig aus wie der Terrorist von Würzburg oder der Sexualmörder von Freiburg. Man kennt lediglich ihre Fotos nicht.
Da die Kinder „leider“ stets ihre Dokumente auf der Reise verloren haben, muss man sich auf ihre Altersangaben verlassen.
Um Asyl zu bekommen, ist nicht die Preisgabe der wahren Identität erforderlich, sondern es reicht die „Glaubhaftmachung“ der „Schutzbedürftigkeit“:
Zuwanderer, die zu ihrer Herkunft oder Identität falsche Angaben machen, müssen nicht mit negativen Konsequenzen für ihr Asylverfahren…
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