Ein muslimisches Mädchen ist vor Gericht mit der Forderung gescheitert, vom
gemischten Schwimmunterricht befreit zu werden. Die Kasseler Richter wiesen am
Freitag die Berufung einer heute zwölf Jahre alten Schülerin aus Frankfurt ab.
Sie wollte feststellen lassen, dass sie im abgelaufenen Schuljahr im Alter von
elf Jahren zu Unrecht nicht vom koedukativen Schwimmunterricht befreit worden
war. “Die Klägerin hätte damals am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Für
diesen Zeitpunkt in diesem Einzelfall gab es keine Gründe für eine Befreiung”,
sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VGH),
Hans Rothaug (Urt. v. 28.09.2012, Az. 7 A 1590/12). Abzuwägen sei das Grundrecht
der Religionsfreiheit mit dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten staatlichen
Bildungsauftrag. Er habe keinen Zweifel, dass die Klägerin es mit ihrem Glauben
sehr ernst meine, betonte Rothaug. Das Tragen eines Burkinis sei ihr als
“milderes Mittel” an dieser Schule aber möglich gewesen. An der
Helene-Lange-Schule in Frankfurt haben vier von fünf Schülern einen
Migrationshintergrund. Mehr als ein Drittel sind Muslime. Ein Burkini ist ein
Badeanzug, der den Bekleidungsvorschriften des Islam entspricht. Diesen hatte
die Muslima abgelehnt. “Das ist ein Plastiksack und macht jemanden hässlich”,
sagte ihr Anwalt Klaus Meissner. Zudem hatte er mit dem Anblick der anderen
Jungen und Mädchen argumentiert. Dies verletze ihr Schamgefühl. Die Klägerin
sagte: “Ich möchte Jungen nicht in kurzer Bekleidung sehen. Ich mag sowas
nicht.” Das ließ der 7. Senat nicht gelten. Die Schülerin wolle Ärztin werden.
Auch dann könne sie sich nicht jeder solchen Situation verschließen. Bereits das
Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die Klage abgewiesen.
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