Die SBB muss im Zürcher Hauptbahnhof ein antisemitisches Plakat aufhängen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das generelle SBB-Verbot von “aussenpolitisch brisanten Botschaften” zu weit geht und der Aushang den Rahmen des Zulässigen nicht überschreitet. Das Plakat war von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) im März 2009 im Auftrag eines Mitglieds der Aktion Palästina-Solidarität zunächst an mehreren Stellen des Zürcher Hauptbahnhofs ausgehängt worden. Nach drei Tagen veranlasste die SBB die Entfernung, nachdem sie auf den politischen Inhalt aufmerksam gemacht worden war.
Das Plakat richtet sich gegen die sog. Siedlungspolitik Israels und enthält den Satz “Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser” und den Aufruf “Unrecht verlangt Widerstand!”. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die SBB 2011 auf Beschwerde der Initiantin, den Plakataushang zu bewilligen. Die Richter in Bern waren zum Schluss gekommen, dass die SBB die Meinungsfreiheit verletzt habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SBB nun abgewiesen. Das Gericht bestätigt zunächst, dass die Bundesbahnen bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden sind.








